Zuletzt aktualisiert am 4. April 2023 by Sabine Röltgen

Bei uns ist Ihr Geld sicher!

Das versichert dir jede Bank auf ihrer Website. Dort findest du den Informationsbogen für den Einleger.

Als Beispiel habe ich mir den Informationsbogen auf der Website der ING Bank angeschaut.

2 aufeinander aufbauende Sicherungssysteme werden dort aufgeführt:

1. Der gesetzliche Einlagensicherungsfonds
Den „kennen“ wir alle. Hier wird garantiert, dass jeder Kontoinhaber im Fall einer Bank-Pleite automatisch mit bis zu 100.000 Euro entschädigt wird.

Natürlich nur, wenn du diese Summe dort hast.

Sollte die ING Bank Insolvenz anmelden, und du hast circa 100.000 Euro dort auf deinem Tagesgeldkonto geparkt, bekommst du diese Summe erstattet. Nicht mehr. Nicht weniger. Wenn du dort 50.000 Euro liegen hast, bekommst du natürlich „nur“ die 50.000 Euro.

Das gilt für Geld auf dem Girokonto, dem Tagesgeldkonto oder auf dem Sparbuch.

Für Eheleute gilt die doppelte Summe. Also maximal 200.000 Euro.

In besonderen Fällen, z.B. nach dem Verkauf einer Immobilie, sind sogar bis zu 500.000 Euro geschützt. Allerdings nur für 6 Monate.

Die Erstattung deines Geldes soll innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Laut Informationsbogen bietet die ING Bank noch eine weitere Sicherheit.

2. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds
Übersteigt dein Guthaben die Summe von 100.000 Euro, kannst du mit einer zusätzlichen Erstattung rechnen. Dieses Geld fließt dann aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (EdB).

Wieviel Geld bekommst du dann?

Ich zitiere aus dem Informationsbogen der ING: “ Wie viel Geld Sie erstattet bekommen, ergibt sich aus unserem Eigenkapital.“

Über wieviel Eigenkapital verfügt eine Bank denn noch, die Pleite gegangen ist?

Das ist hier die Frage….

Wir sind mal positiv und du hast eh dein Geld bei mehreren Banken / Sparkassen verteilt.

Aus einem Immobilienverkauf hast du eine sechsstellige Summe erzielt.

Sollte es zum Äußersten kommen, dann holst du dir deine 100.000 Euro von verschiedenen Geld-Instituten zurück.

In der Theorie klingt das gut.

Was aber auch passieren kann.

Der Gesetzgeber sagt jetzt: Moment mal!

Wir garantieren jedem Bundesbürger maximal 100.000 Euro. Die zahlen wir innerhalb der vereinbarten Frist aus. Und das war’s.

Mehr gibt es nicht!

Da kannst du dich auf den Kopf stellen. Deine anderen „Geld-Parkplätze“ bleiben gesperrt. Da fließt kein Geld zurück.

Und machen wir uns nichts vor: Kein Staat kann die Einlagen für alle Banken übernehmen.

Wenn es zum „bank run“ kommt, zum Banken-Sturm, ist der Staat überfordert.

Wie sieht es aus mit deinem Aktien-Depot? Deinen Einzelwerten? Deinen ETFs? Fallen die auch in die Konkursmasse?

Nein. Zum Glück nicht. Wertpapiere gehören zum „Sondervermögen„.

Die Bank ist hier nur die Verwahrstelle. Im Falle einer Pleite gehören deine Wertpapiere immer noch dir.

Deshalb. Wenn du es noch nicht getan hast, starte mit der Investition in Aktien und/oder ETFs. Lass dein Geld nicht versauern auf irgendwelchen Tagesgeldkonten. Das lohnt sich nicht. Und sicher ist es auch nicht.

Wenn dir Aktien noch etwas zu heiß sind, dann fang mit einem oder zwei ETFs an.

Wie du da vorgehen kannst, das und vieles mehr erfährst du im ETF für Einsteiger Selbstlernkurs.

Hol dir hier die Infos!

Herzliche Grüße und denk immer dran: #boerserockt

Sabine
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